Kirchenvorstandswahl - bitte beachten

KV Wahl
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In den evangelischen Kirchengemeinden werden am 20.10.2024 neue Kirchenvorstände gewählt. Die Wahl wird als allgemeine Briefwahl durchgeführt, dennoch ist die Stimmabgabe in den meisten Kirchengemeinden am Wahltag auch im Wahllokal vor Ort möglich. Informationen sind den Wahlunterlagen zu entnehmen.

Derzeit werden die Wahlunterlagen versandt. Sollten bis Mitte Oktober keine Unterlagen postalisch zugehen, wird darum gebeten, sich im zuständigen Pfarramt zu melden.

Wenn Sie per Briefwahl wählen, beachten Sie bitte, dass Sie den Wahlausweis (unterer Abschnitt des Anschreibens) abtrennen und ihn zusammen mit dem blauen Umschlag (darin: Stimmzettel) im beigefügten weißen Umschlag ans Pfarramt schicken oder in den Briefkasten Ihres Pfarramtes werfen.

Sollten Sie versehentlich nur den blauen Umschlag in den Pfarramtsbriefkasten geworfen haben, wird dieser Stimmzettel als ungültig erklärt und nicht mitgezählt. Sie haben die Möglichkeit, am Wahltag mit Ihrem Wahlausweis ins Wahllokal zu kommen und dort noch einmal einen Stimmzettel auszufüllen.