Gefördert werden:
- Personen durch unmittelbare Hilfen (Einzelfallhilfen)
- kirchengemeindliche und diakonische Einrichtungen, die ihrerseits solche Personen unterstützen oder betreuen, durch Zuschüsse und Zuwendungen
- kirchliche Jugendarbeit im Sinne einer nachhaltigen missionarischen Jugendarbeit im Dekanat
Die Förderung wird in der Regel über eine Einrichtung (Kindergarten, Beratungsstelle, Kirchengemeinde o.ä) personbezogen beantragt und auch ausgegeben. Sie darf andere Leistungsträger nicht ersetzen oder entlasten. Der Vorstand entscheidet über die Vergabe. Bei Einzelpersonen ist die Bedürftigkeit nach § 53 Abgabenordnung zu prüfen. In akuten Notfällen sind nach Beschluss des Vorstands auch kurzfristige Unterstützungen möglich.
Aufsicht:
Die Stiftungsaufsicht wird vom Landeskirchenrat der Evang.-Luth. Kirche in Bayern über die Landeskirchenstelle ausgeübt.
Anträge:
Nähere Informationen erhalten Sie im Evang. Dekanat Kitzingen, Gustav-Adolf-Platz 6, Kitzingen (1. Vors. Dekanin Kerstin Baderschneider)
Spendenkonto
Konto Nr. IBAN: DE08 7905 0000 0047 7697 81, Sparkasse Mainfranken
Impressum:
Martin-Hoffritz-Stiftung
im Evangelisch-Lutherischen Dekanat Kitzingen
Gustav-Adolf-Platz 6
97318 Kitzingen
Tel. 09321 – 8028
Fax 09321 - 8027