Es ist ein besonderes Kennzeichen der evangelischen Kirche, dass die Leitung der Gemeinde von Ehrenamtlichen und Hauptberuflichen gemeinsam wahrgenommen wird.
Der Kirchenvorstand trägt die Verantwortung für die Gemeinde, leitet und prägt sie. Er ist Impulsgeber und trifft Entscheidungen für die Gemeindearbeit. Menschen zum Glauben einzuladen und in die Gesellschaft hineinzuwirken – mit Neugier, Diskussionsbereitschaft, Offenheit für andere Menschen und Gottes Wirken.
Mit Ihrer Wahl nehmen Sie Einfluss darauf, wer die Kirchengemeinde in der kommenden Amtsperiode leiten wird, Sie sprechen ihnen Ihr Vertrauen aus und stärken den Rücken für die Aufgaben, die vor ihnen liegen.
Welche Aufgaben hat ein Kirchenvorstand?
Der Kirchenvorstand hat die Aufgabe, strategische Fragen der Gemeindeentwicklung festzulegen und zu bearbeiten.
Dazu gehören:
Rahmenbedingungen für Gottesdienste,
Kontaktgestaltung zu allen Gemeindegliedern,
Entscheidung bei Stellenbesetzungen,
Gewinnung und Motivation ehrenamtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
Stärken der Einheit der Gemeinde,
Verantwortung für die Gebäude der Kirchengemeinde, sowie für Kindertagesstätten und diakonische Einrichtungen,
Verwalten des Vermögens der Gemeinde,
Entscheidung über die Verwendung ortskirchlicher Kollekten.
Wie läuft die Wahl am 20. Oktober 2024 ab?
Wahlrecht: Wählen darf, wer am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet hat. 14-jährige dürfen auch wählen, sofern die konfirmiert sind. Außerdem muss man seit mindestens drei Monaten in er jeweiligen Gemeinde wohnen. Hierzu gibt es ein Wählerverzeichnis, dies liegt vom 23.09 – 06.10 in ihrem Pfarramt aus.
Wahlunterlagen: Diese werden Ihnen zwischen dem 16.09 und 29.09. zugesandt. Die Zusendung geschieht zentral. Falls Sie bis Anfang Oktober keine Unterlagen bekommen haben, wenden Sie sich bitte an ihr Pfarramt zur Prüfung ob Sie in Wählerverzeichnis eingetragen sind.
Briefwahl oder Wahllokal: Die KV-Wahl findet als obligatorische Briefwahl statt. D.h. Sie bekommen automatisch die erforderlichen Briefwahlunterlagen zugesandt, diese müssen nicht extra beantragt werden.
Auf den Stimmzetteln sind die Kandidaten aufgeführt. Wie viele Sie wählen dürfen ist von der Gemeindegröße abhängig. Die genaue Zahl der Stimmen ist auf dem Stimmzettel vermerkt.
Sie können natürlich auch im Wahllokal wählen. Wann und Wo ist in ihren Unterlagen vermerkt. Bringen Sie diese ins Wahllokal mit. Falls Sie dies verlegt haben, genügt vor Ort der Lichtbildausweis.
Ergebnis: Die Namen der gewählten Kandidaten wird Ihnen per Abkündigung im Gottesdienst, im Gemeindeboten oder durch Ausgang mitgeteilt. Dabei werden in der Regel nur die Namen genannt und nicht die Anzahl der Stimmen.
Berufung: In der Kirche gibt es die Besonderheit, dass nach der Wahl noch Mitglieder in den KV berufen werden. Dies soll ermöglichen, dass bestimmte Interessensgruppen, die durch die Wahl unterrepräsentiert sind, auch ihre Stimme finden. Die Anzahl richtet sich hier ebenfalls nach der Größe der jeweiligen Gemeinde
Zur Berufung treffen sich die gewählten und geborenen (i.d.R. Pfarrerinnen und Pfarrer) Mitglieder und führen die Berufung in geheimer Wahl durch. Berufen kann jedes Gemeindeglied das zum Kirchenvorstand wählbar ist und das 16. Lebensjahr vollendet hat. Das Gremium ist nicht an die Liste der Kandidierenden gebunden.
Einführung: Mit der Einführung, meist um den 1. Advent, ist der neue KV im Amt. Bis dahin vertritt der alte KV die Kirchengemeinde.
Gestalten Sie mit Ihrer Wahl die Zukunft Ihrer Kirchengemeinde mit!