KV-Wahl

KV Wahl
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Am 20. Oktober hatten in unserem Dekanat 15.356 wahlberechtigte evangelische Gemeindeglieder die Möglichkeit, ihre Kirchenvorstände zu wählen. 31,1% davon haben von ihrem Stimmrecht Gebrauch gemacht. Die Wahlbeteiligung liegt damit über dem landeskirchenweiten Durchschnitt (23,8 %). Die Kirchengemeinde Kaltensondheim hatte die höchste Wahlbeteiligung mit 64,3 %, gefolgt von Segnitz und Rödelsee mit jeweils über 50%. Bei den Erstwählern betrug die Wahlbeteiligung 36,5%.

Ich danke allen Wählerinnen und Wählern für ihre Beteiligung an der Wahl und die damit verbundene Rückenstärkung der Kandidierenden. Allen Mitgliedern der Kirchenvorstände wünsche ich Gottes Segen!

Kerstin Baderschneider, Dekanin

 

KV-Wahl 2024
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Es ist ein besonderes Kennzeichen der evangelischen Kirche, dass die Leitung der Gemeinde von Ehrenamtlichen und Hauptberuflichen gemeinsam wahrgenommen wird.

Der Kirchenvorstand trägt die Verantwortung für die Gemeinde, leitet und prägt sie. Er ist Impulsgeber und trifft Entscheidungen für die Gemeindearbeit. Menschen zum Glauben einzuladen und in die Gesellschaft hineinzuwirken – mit Neugier, Diskussionsbereitschaft, Offenheit für andere Menschen und Gottes Wirken.
Mit Ihrer Wahl nehmen Sie Einfluss darauf, wer die Kirchengemeinde in der kommenden Amtsperiode leiten wird, Sie sprechen ihnen Ihr Vertrauen aus und stärken den Rücken für die Aufgaben, die vor ihnen liegen.

Welche Aufgaben hat ein Kirchenvorstand?
Der Kirchenvorstand hat die Aufgabe, strategische Fragen der Gemeindeentwicklung festzulegen und zu bearbeiten.

Dazu gehören:

Rahmenbedingungen für Gottesdienste,
Kontaktgestaltung zu allen Gemeindegliedern,
Entscheidung bei Stellenbesetzungen,
Gewinnung und Motivation ehrenamtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
Stärken der Einheit der Gemeinde,
Verantwortung für die Gebäude der Kirchengemeinde, sowie für Kindertagesstätten und diakonische Einrichtungen,
Verwalten des Vermögens der Gemeinde,
Entscheidung über die Verwendung ortskirchlicher Kollekten.